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Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus? Für gemeinsame Investitionen nehmen viele Paare einen Kredit zur Finanzierung auf. Ein populäres Beispiel ist eine gemeinsame Immobilie. Was aber, wenn später die Trennung oder die Scheidung eintritt? Wie wird mit dem gemeinsamen Kredit verfahren?

Muss ich den Kredit überhaupt weiterbezahlen? Solche und viele weitere Fragen beschäftigen Menschen nach einer Trennung bei einem vorhandenen gemeinsamen Kredit. Wir geben darauf einige Antworten und verschaffen einen Überblick zum Thema „Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus?“


Aussteigen aus einem gemeinsamen Kredit

Natürlich gibt es über mehr oder weniger einfache Wege die Möglichkeit, aus einem gemeinsamen Kredit auszusteigen. Im einfachsten Fall müssen Sie sich die Frage „Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus?“ gar nicht erst stellen. Dann nämlich, wenn Sie im juristischen Sinne gar nicht Teil des Kredits sind.

Es gilt: Nur derjenige oder diejenigen, die den Vertrag unterschrieben haben, sind zu dessen Zahlung verpflichtet. Hat ein Ex-Partner unterschrieben und der andere nicht, ist das sein Kredit. Der andere Partner braucht dazu keinen Beitrag leisten und kann sozusagen einfach die eventuell vorhandenen Ratenzahlungen einstellen.

Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus (1)


Kredit nach einer Trennung umschreiben

In den meisten Fällen, insbesondere bei den großen Immobilienkrediten, unterschreiben den Kreditvertrag hingegen beide Partner. Dann liegt im juristischen Sinne eine gesamtschuldnerische Haftung vor. Die bedeutet, dass beide Personen für den Kredit verantwortlich sind und mindestens eine davon den Kredit weiterbezahlen muss.

Im Falle der Zahlungspflichtigkeit wird, egal wer oder wie viele unterschrieben haben, nur der Vertrag betrachtet! Informationen über Grundbucheinträge bzw. Eigentümer, bisherige Beitragszahlungen eines jeden Teils oder anderes spielen keine Rolle! Das heißt: Kann einer der Partner nicht mehr Zahlen, muss der andere dies tun – in voller Höhe. Sie können sich das so vorstellen, als dass die Gruppe, die den Kreditvertrag unterschrieben hat, als Gruppe für dessen Bezahlung verantwortlich ist – die Bank und damit auch den Kreditvertrag interessiert es dabei überhaupt nicht, wer von der Gruppe zahlt, Hauptsache ist, es wird gezahlt.


Der Ex-Partner zahlt nicht: Schuldhaftentlassung bei Trennung

Ein Ausstieg ist bei einem auch auf dem Papier gemeinsam existierenden Darlehen nicht ganz so einfach, wie wenn die eigene Unterschrift fehlt. Stattdessen müssen Sie als Mitdarlehensnehmer aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen werden – man spricht auch von Schuldhaftentlassung. Banken bieten die Änderung eines Darlehensnehmers in der Regel standardmäßig als Service an und verlangen dabei einige Unterlagen:

  • Vertrauliche Selbstauskunft
  • Einkommensunterlagen
  • Übertragungsvertrag, Scheidungsfolge oder Trennungsvereinbarung
  • Baubeschreibung
  • Wohnflächenberechnung

Das alles muss natürlich im Einverständnis mit dem anderen Kreditnehmer bzw. mit Ihrem Partner geschehen. Nicht oft findet sich nach einer Trennung noch Spiel für Kooperation und nur selten sind die Kräfte finanziell so ausgewogen und auch einzeln stark, dass eine solche Vereinbarung getroffen werden kann.

Wenn eine Schuldhaftentlassung nicht funktioniert und nur noch ein Ehegatte die Schulden abbezahlt, gibt es zwei Möglichkeiten für diesen, die Mehrkosten von seinem Ex-Partner wieder reinzuholen:

  • Unterhaltszahlungen
  • Miete

Zieht der Ex-Partner nach einer Scheidung aus, werden Unterhaltszahlungen fällig. Die kann der andere natürlich auch zum Abzahlen des Kredits nutzen. Allerdings gibt es Situationen, in denen Unterhaltszahlungen keine Option sind – beispielsweise bei entsprechender Finanzkraft des Zahlungsempfängers oder insbesondere bei einem zu geringen Einkommen des Zahlenden.

Dann bleibt noch die Miete: Die können Geschiedene vom anderen Partner erheben, wenn dieser noch in der gemeinsamen Immobilie wohnt bzw. einer der beiden ausgezogen ist. Auch das ist aber nicht immer gegeben – oft ziehen beide aus.


Fehlerhafte Widerrufserklärung? Vielleicht haben Sie Glück

Sehr lukrativ, weil es einen einfachen Ausstieg garantiert, ist der sogenannte Widerrufsjoker: Darlehensnehmer können Ihren Vertrag über diesen widerrufen, insofern ein Fehler in der Widerrufserklärung vorliegt. Beispiele dafür sind zu kleine Schriftarten oder irreführende Textpassagen. Idealerweise lassen Sie den Vertrag auf derartige Fehler überprüfen. Sind welche gefunden, haben Sie einen Widerrufsjoker und die Frage „Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus?“ ist sehr schnell geklärt: Einfach so.


Immobilie verkaufen, Restschulden abbezahlen oder Gewinn mitnehmen

Hilft das alles nichts, bleibt für die beiden Darlehensnehmer als Antwort auf die Frage „Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus?“ nur die Abbezahlung des Kredits übrig. Das kann über den Verkauf der Immobilie deutlich beschleunigt werden. Danach sind nur noch die Restschulden abzubezahlen. Mit viel Glück bzw. bei vor Ort ausreichend gestiegenen Immobilienpreisen wiederum könnte am Ende sogar ein kleines Plus vor dem Differenzbetrag beim Verkauf stehen.

Mit dem Erlös aus dem Verkauf kann bei entsprechender vertraglicher Möglichkeit der Sondertilgung der Immobilienkredit getilgt werden. Alternativ wird mit der Bank eine Vereinbarung getroffen und diese nimmt die Immobilie in Zahlung. Eine weitere Alternative ist die Überschreibung des Darlehensvertrages auf den Käufer der Immobilie.

gemeinsamer Kredit


Was, wenn der Kredit nach der Trennung aufgenommen wurde?

Wenn der Kredit nach der Trennung aufgenommen wurde, aber dennoch beide Ex-Partner unterschrieben haben, gelten dieselben Regeln wie oben. Nochmal zur Erinnerung: Der Bank ist die interne Struktur der Gruppe egal, Hauptsache, es wird gezahlt.

 


Quellen: