Sie fragen sich: Was ist eine Restschuldbefreiung? Wir erklären das Thema ausführlich in diesem Beitrag. Eine Restschuldbefreiung bzw. das dazugehörige Verfahren findet am Ende eines Insolvenzverfahrens statt. Sie befreit den Schuldner von allen Schulden, die zum Zeitpunkt der Restschuldbefreiung noch nicht getilgt worden sind. Das gilt nur, insofern es sich dabei nicht um Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, aus Insolvenzstraftaten oder aus Bußgeldbescheiden handelt.
Die Restschuldbefreiung ist damit ein Zeitpunkt, ein Erlass, ein Bescheid, mit dem der Schuldner die Gewissheit hat, dass seine übrigen Schulden neutralisiert sind. Aber was bedeutet das? Warum heißt es Restschuldbefreiung? Und was ist eine Restschuldbefreiung denn nun ausführlich?
Inhaltsverzeichnis
Erklärung: Restschuldbefreiung
Wer eine Restschuldbefreiung erhält, der ist von seinen noch verbliebenen Schulden befreit. Er muss diese nicht mehr zurückzahlen: Die Gläubiger haben keinen Anspruch mehr auf ihr Geld. Eine Restschuldbefreiung ist für viele Schuldner von entsprechender Wichtigkeit, stellt sie mitunter doch die einzige Möglichkeit dar, je wieder schuldenfrei zu sein. Das gilt insbesondere bei großen Schulden und vergleichsweise kleinem Einkommen.
Eine Restschuldbefreiung gibt es natürlich nicht einfach so. In der Tat bedarf es dafür einer sogenannten Privatinsolvenz. Auch die kann nicht einfach so beantragt und genehmigt werden. Ein Insolvenzgericht nimmt sich der Sache an und durchleuchtet den Schuldner.
Entsprechend der Ansprüche der Gläubiger ist dieser im Rahmen der daraufhin je nach Urteil zugesprochenen Privatinsolvenz dazu verpflichtet, jegliche finanziellen Mittel über einem gewissen Minimum zur Tilgung der Schulden zu verwenden – und zwar anteilig je nach Höhe der Schulden pro Gläubiger. Diese Privatinsolvenz dauert üblicherweise 6 Jahre. Die genaue Dauer hängt aber eben von der Restschuldbefreiung ab. Die Frage „Was ist eine Restschuldbefreiung?“ ist damit schon einmal geklärt.
So lange dauert die Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz
Einen Antrag auf Restschuldbefreiung kann man frühstens nach 3 Jahren Privatinsolvenz stellen. Allerdings obliegt es der Entscheidung des Insolvenzgerichts, ob dieser bewilligt wird. In der Regel ist das nur in Ausnahmefällen der Fall. Schuldner können davon ausgehen, dass der Antrag auf Restschuldbefreiung erst nach ca. 6 Jahren Privatinsolvenz durchgeht und bald darauf der entsprechende Bescheid der Restschuldbefreiung in die Wohnung kommt.
Die Restschuldbefreiung selbst hat im Übrigen keine Dauer – sie wird zu einem Zeitpunkt gewährt und gilt ab diesem. Das dahinterstehende Verfahren der Restschuldbefreiung hat jedoch eine Dauer: Sie wird Wohlverhaltensphase genannt. Während dieser hat der Schuldner eine Reihe von Pflichten zu erfüllen, was das Verhalten angeht:
- Ein Arbeitsplatz oder die Bemühung um die Bewerbung auf einen solchen
- Meldung über einen Wechseln von Wohnsitz oder Arbeitsplatz
- Erbschaftsabgabe von 50%
- Keine neuen Schulden
- Keine Zahlungen in eigener Autorisierung an Gläubiger
Übrigens: Neue Schulden, die während dieser Phase entstehen, sind auch nach dem Bescheid auf Restschuldbefreiung gültig! Dasselbe gilt natürlich für Schulden, die daraufhin entstehen.
Wann kommt der Bescheid?
Der Bescheid über die Restschuldbefreiung kommt einige Tage bis Wochen nach der Betragung derselben. Es handelt sich im Endeffekt um eine Phase zwischen dem Ende der Privatinsolvenz und der endgültigen Schuldenfreiheit: Der Antrag auf das dahinterstehende Restschuldbefreiungsverfahren wird in der Regel im Vorfeld, oft sogar zusammen mit dem Insolvenzantrag, gestellt.
Wie geht es danach weiter?
Bei der Frage nach „Was ist eine Restschuldbefreiung?“ denkt man unweigerlich auch an das Danach: Nach der Restschuldbefreiung geht es so weiter, wie vor der Insolvenz – jedoch ohne Schulden und Pflichten, bis auf einige Ausnahmen:
- Geldstrafen, Bußgelder, Ordnungsgelder
- Forderungen aus vorsätzlichen und unerlaubten Handlungen
- Zinslose Darlehen um die Kosten für das Verfahren der Insolvenz zu tilgen
Was tun, wenn die Befreiung versagt wurde?
Wenn die Restschuldbefreiung nicht gewährt wurde, bleibt der Schuldner weiterhin in der Insolvenz. Das kann nach 6 Jahren allerdings nicht passieren, da dies die maximale Dauer für die Privatinsolvenz ist. Wer allerdings den Antrag auf Restschuldbefreiung zu spät stellt, wird diese Dauer unnötigerweise überschreiten. In bestimmten Fällen kann man den Antrag auf Restschuldbefreiung auch schon früher stellen:
- Nach 3 Jahren, wenn 35% der Schulden sowie die Verfahrenskosten bis zu diesem Zeitpunkt getilgt sind
- Nach 5 Jahren, insofern die Verfahrenskosten bis dahin abbezahlt sind
- Nach 6 Jahren – ohne Bedingung.
Die Restschuldbefreiung nach 3 oder 5 Jahren war im Übrigen erst bei Insolvenzverfahren möglich, die ab dem 01.07.2014 angelaufen sind. Ab diesem Jahr gilt das für alle laufenden Verfahren.
Quellen: