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Wer Kredite aufnehmen muss um in diesen schwierigen Corona Zeiten über die Runden zu kommen sollte sich gut informieren. Wir zeigen welche Möglichkeiten es für Unternehmen und Privatpersonen gibt.

Kredite für Unternehmen

Viele Unternehmen benötigen während der Coronakrise Hilfe, damit die Liquidität wiedergegeben ist. Der Virus hat die gesamte Weltwirtschaft quasi zum Stillstand gebracht. Deshalb scheint für zahlreiche Unternehmen ein Kredit zwischenzeitlich die beste Lösung zu sein. Nicht nur große Konzerne, sondern auch zahlreiche kleine Unternehmen und Selbstständige sind betroffen. Wie also den Ausfall kompensieren? Zum wirtschaftlichen Schutz gibt es unterschiedliche Möglichkeiten seitens der Bundesrepublik Deutschland. Finanzielle Hilfe ist für Unternehmen unter anderem auch durch spezielle Kredite gegeben.

Unternehmen dürfen sich während der Coronakrise unterschiedliche Arten der Unterstützung erwarten. Diese sind:

Förderkredit: die KFW Bank stellt Geld aus einem Sonderprogramm für die Coronakrise für diese Förderkreditprogramme zur Verfügung. Daraus ergeben sich vergünstigte Kredite. Außerdem übernimmt die KFW Bank eine 100 prozentige Haftung dieser Förderkredite während der Krise. Diese Haftung gilt, so Ferne der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Kredit sorgfältig über die Hausbank geprüft wird.

Kredit: Die Hausbank verleiht Geld an das Unternehmen, damit ein finanzieller Engpass durch die Coronakrise überbrückt werden kann. Solche Kredite gibt es auch, während die Wirtschaft stillsteht. Das Ziel ist es, mit Krediten die Pandemie zu überbrücken, weil es dadurch zu Zahlungsausfällen kommt.

Bürgschaften: die Länder und der Bund haben einer Ausweitung der Bürgschaftsprogramme während der Coronakrise zugestimmt. Land und Bund bürgen dafür, dass die Kredite von den Unternehmen auch zurückgezahlt werden. Falls nicht, springen diese ein. Diese Bürgschaften sollten die Kreditvergabe für die Banken in der Krisenzeit erleichtern.

KFW Förderkredite

Während der Coronakrise können sich Unternehmen an die KFW für einen Kredit wenden, dafür gibt es ein Sonderprogramm. Es folgt eine anschaulichte Statistik dazu:
Statistik: Erhalten Sie von der Regierung aufgrund der COVID-19/Corona-Pandemie finanzielle Unterstützung? (Stand: 22.04.2020) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista


Förderkredite der KFW Bank für Unternehmen

Um die wirtschaftlichen Folgen des Corona Virus zu tragen, können Kredite beantragt werden.  Dafür wird ein online Antrag für den Liquiditätsbedarf als Unternehmen gestellt. Die Übermittlung erfolgt direkt über die Hausbank auf unbürokratischem und schnellem Weg. Deshalb ist sie auch die erste Anlaufstelle bei Fragen zu einem Förderkredit.

Dort wird der Antrag geprüft, um alles Nötige so schnell es geht in die Wege zu leiten. Das Ziel der Banken ist es, die Förderkredite und Hilfsprogramme seitens der KFW Bank (Link) so schnell es geht umzusetzen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro. Dadurch wird die KFW Bank entlastet, was zu einem beschleunigten Verfahren beiträgt.

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Unterlagen für einen Förderkredit der KFW Bank

Kreditantrag covidAls Unterlagen sollte eine kurze schriftliche Beschreibung der entsprechenden Auswirkungen durch den Virus und der Pandemie auf das Unternehmen vorgelegt werden können. Außerdem sind die Jahresabschlüsse von Jahr 2017 und 2018 vorzulegen. Dasselbe gilt übrigens auch für Einnahmen und Überschussrechnungen aus denselben Jahren.

Zu den weiteren Unterlagen gehören eine betriebswirtschaftliche Auswertung aus dem Jahr 2019, sowie die Ermittlung des Kreditbedarfs durch die Liquiditäts-Planung und allen Maßnahmen für die nächsten zwölf Monate. Außerdem ist eine Selbstauskunft des Unternehmens an die Bank zu geben, um den Antrag für einen Förderkredit zu stellen. Der Gesellschafter darf einen Vorschlag für den Eigenbeitrag machen.

Am 6. April 2020 wurde von der Bundesregierung ein so genannter Schnellkredit der KFW Bank bewilligt und beschlossen. Dieser Schnellkredit gilt für Unternehmen mit 50 Mitarbeitern, welche seit mindestens Januar 2019 bestehen. Die Kredite belaufen sich auf bis zu 500 000 Euro, wenn das Unternehmen bis 50 Beschäftigte hat. Bei mehr als 50 Beschäftigten kann ein Sofortkredit von 800 000 Euro gewährt werden. Der Betrag des Kredites begrenzt sich auf maximal 45 % des Umsatzes aus dem Jahr 2019.

Für den Sofort-Schnellkredit der KFW Bank gibt es eine 100-prozentige Haftungsfreistellung seitens des Bundes (Quelle). Solche Schnellkredite belaufen sich auf 3 % Zinsen. Sondertilgungen oder andere Tilgungen sind jederzeit möglich. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht erhoben. Grundsätzlich sind für den Schnellkredit während der Coronakrise von der KFW Bank zehn Jahre als Kreditlaufzeit vorgesehen. Davon sind zwei Jahre tilgungsfrei.

Die Hausbanken prüfen jeden Antrag individuell für eine solche Kreditvergabe. Für die Vergabe der Kredite gelten nach wie vor die einschlägigen Vorschriften – ein Restrisiko bleibt für die Banken bestehen. Die KFW Bank verlässt sich somit auf die Prüfung der Banken. Sind die Unterlagen für den Antrag nicht vollständig oder fehlt die Bonität des Antragstellers, kann ein solcher Antrag auf einen Förderkredit der KFW auch abgelehnt werden.


Corona Kredite für Privatpersonen

Durch die Coronakrise haben viele Menschen damit zu kämpfen, den Lebensunterhalt zu finanzieren. Es kommt zu Kurzarbeit, bzw. zahlreichen Einschränkungen und somit auch zu weniger Einnahmen. Deshalb ist es möglich, die Raten aussetzen zu lassen, wenn es zum Beispiel um Verbraucherkredite und die Tilgung und Zinsen geht.

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Aussetzung von Raten

Die Bundesregierung ein Gesetzespaket geschnürt. Privatpersonen, die durch die Krise entsprechend betroffen sind, können quasi die Raten aussetzen, wenn diese nicht zumutbar sind. Es geht um Kredite, welche vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Der Zeitraum beläuft sich auf 1. April bis 30. Juni 2020. Die Aufnahme der Zahlungen muss dann ab 1. Juli 2020 wieder erfolgen.

Solche Aussetzungen können online bei der entsprechenden Hausbank beantragt werden. Es muss bewiesen und dokumentiert werden, dass die Privatperson von der Coronakrise betroffen ist und der Verpflichtung durch den Kreditvertrag deshalb nicht nachkommen kann, weil der Lebensunterhalt der Person selbst oder der gesamten Familie dadurch gefährdet wäre.

Aufschiebung der Zahlungen

Die Pause der Zahlungen hat das Ziel, finanzielle Engpässe besser zu überbrücken, welche viele Verbraucher durch die Krise und den Virus durchstehen müssen. Damit die weitere Grundversorgung der Verbraucher gesichert und ermöglicht ist, ist ein solcher Zahlungsaufschub eine Option. Das federt die schwierige Zeit und die finanziellen Belastungen besser ab.

Damit die Zahlungen der Raten ausgesetzt werden können, müssen tatsächliche Einkommenseinbußen durch den Virus gegeben sein. Es muss nachweislich unzumutbar sein, den Verpflichtungen der Verträge nachzukommen. Wer die Kreditraten weiterzahlen kann und trotz der Coronakrise ein volles Einkommen zur Verfügung hat, ohne dass der Lebensunterhalt gefährdet ist, darf von dieser Unterstützung nicht profitieren können. Tatsächlich sind nur Menschen in Ausnahmesituationen davon betroffen.

Förderungen corona
Förderungen corona

Sonderkündigungsrecht

Auch zu den Darlehensverträgen gibt es seitens der Regierung Maßnahmen und Regelungen. Darlehensverträge für den Verbraucher, welche vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden können drei Monate zwischen 1. April 2020 und 30. Juni 2020 gestundet werden. Das ist möglich, wenn Zahlungsprobleme beim Verbraucher und bei der Privatperson aufgrund der Corona Pandemie entstehen. Bis zum Ablauf der Stundung ist es ausgeschlossen, dass der Darlehensgeber eine Kündigung aufgrund der

  • der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit
  • wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
  • wegen Zahlungsverzug

eine Kündigung ausspricht. Diese Regelung gilt aber nur dann, wenn dies dem Darlehensgeber auch zumutbar ist. Diese Verordnung kann seitens des Bundesjustizministeriums auch auf Kleinunternehmen ausgeweitet werden.

Widerrufsrecht

Seitens des europäischen Gerichtshofs kam es durch die Coronakrise am 26. März 2020 zu einem interessanten Urteil, was das Widerrufsrecht von Krediten betrifft. Normalerweise kann ein Kredit laut Widerrufsrecht seitens des Darlehensnehmers innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Eine E-Mail, ein Fax oder Brief reichen aus. Diese Frist beginnt, nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde. Laut Urteil und Gesetzesänderung betrifft dieses Recht auf Widerruf sämtliche Kredite.